26.10.2020
Nach anfänglicher Irritation über Corona-Verordnung herrscht nun Klarheit – Fußball + Co. sind nicht betroffen, Judo und Boxen schon
Die Verwirrung und Verunsicherung war lange groß unter den Sportlern nach der neuen Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreisgebiet, die der Kreisverwaltung Ahrweiler am Sonntag herausgegeben hat. Die Verfügung legte die Schlussfolgerung nahe, dass der Wettkampfbetrieb in den diversen sportlichen Ligen erst einmal ruhen muss, da Kontaktsport untersagt ist.
Die Irritation hat sich an dem Begriff „Kontaktsport“ entzündet. Darunter versteht die Kreisverwaltung nur Sportarten wie Boxen, Judo, oder Karate. Womit Fußballer, Handballer, Volleyballer, Basketballer oder Tischtennis- und Badmintonspieler aufatmen können. Sie sind von dieser Beschränkung nicht betroffen.
Was dann den Fußballkreisvorsitzenden Dieter Sesterheim beruhigte, der bei seinem stundenlangen Versuch, Klarheit in dieser Frage zu erlangen, erfolglos geblieben war. So kann der für Mittwoch geplante A-Klassenspieltag über die Bühne gehen.
Klar ist aber auch, dass sich die Sportler auf weitere Einschränkungen einstellen müssen. In der Halle ist sportliches Training, so die Verordnung, nur in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu fünf Personen zulässig. Bei mehr als fünf Aktiven gilt eine „Personenbeschränkung von einer Person pro 20 Quadratmeter Fläche“. Im Freien ist das Training nur in festen Kleingruppen von bis zu 30 Teilnehmern zulässig. Für drinnen wie draußen gilt zudem: Wettkampfsimulationen sind nicht erlaubt. Heißt: keine Zweikämpfe. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.
Weitere Einschränkung: Zuschauer sind weder beim Training noch im Wettkampfbetrieb zugelassen. Die Verfügung gilt bis einschließlich 8. November.
Autor
Rhein-Zeitung